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   VG Bayreuth, 20.09.2013 - B 5 K 12.885   

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VG Bayreuth, 20.09.2013 - B 5 K 12.885 (https://dejure.org/2013,34914)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 20.09.2013 - B 5 K 12.885 (https://dejure.org/2013,34914)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 20. September 2013 - B 5 K 12.885 (https://dejure.org/2013,34914)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Bayreuth, 28.01.2013 - B 5 E 12.884

    Kein Anordnungsgrund gegeben, wenn Antrag nach § 123 VwGO erst nach Ernennung des

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2013 - B 5 K 12.885
    Den zugleich gestellten Antrag, dem Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, die W2-Professur für Psychologische Grundlagen in Schule und Unterricht an der Universität B. mit einem Mitbewerber zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Klägers bestandskräftig entschieden und das vorliegende Verfahren rechtskräftig abgeschlossen worden sei, lehnte das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth ab (Beschl. v. 28. Januar 2013, Az. B 5 E 12.884).

    Auf gerichtliche Nachfrage hin erklärten die Klägerbevollmächtigten, dass auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen im Verfahren B 5 E 12.884 an der Klage festgehalten werde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird gemäß § 117 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf die Behörden- und die Gerichtsakte, auch in den Verfahren B 5 E 11.667, B 5 K 11.615 und B 5 E 12.884 Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 05.04.2013 - 7 CE 13.348

    Besetzung einer Professur (W 2); hochschulrechtlicher Konkurrentenstreit;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2013 - B 5 K 12.885
    Die hiergegen erhobene Beschwerde blieb ohne Erfolg ( BayVGH, B. v. 5. April 2013, Az. 7 CE 13.348).

    Der Kläger durfte auch nicht darauf vertrauen, dass er mehr als die üblichen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids hierfür zur Verfügung haben werde (vgl. die Ausführungen des BayVGH im Beschl. v. 5. April 2013, Az. 7 CE 13.348, RdNr. 29).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2013 - B 5 K 12.885
    Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 (Az. 2 C 16.09) werde verwiesen.

    Ob die Entscheidung des Beklagten formell und materiell rechtmäßig ergangen ist, ist somit nicht mehr zu prüfen (vgl. BVerwG v. 4. November 2010, a.a.O., RdNr. 33).

  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 7 CE 12.166

    Antrag auf einstweilige Anordnung; Professorenberufung; Darlegung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2013 - B 5 K 12.885
    Einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Az. B 5 E 11.667) gab der BayVGH (Beschl. v. 18. April 2012, Az. 7 CE 12.166) mit der Maßgabe statt, dass der Universität B. untersagt wurde, die streitgegenständliche Stelle "durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde zu besetzen, solange über die Bewerbung des Antragstellers keine neue Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs getroffen worden ist".

    den Beklagten zu verpflichten, die Ernennung der Beigeladenen aufzuheben und über die Bewerbung des Klägers gemäß der Rechtsauffassung des Gerichts und den Vorgaben aus BayVGH, Beschluss vom 18. April 2012 (Az. 7 CE 12.166) erneut zu entscheiden,.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 40.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2013 - B 5 K 12.885
    Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013, Az. 8 C 40/12 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 1 A 1757/09

    Ernennung eines nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählten Bewerbers für ein

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2013 - B 5 K 12.885
    Hat der Dienstherr gegen diese Mitteilungs- und Wartepflichten verstoßen und dadurch die Möglichkeit des unterlegenen Bewerbers auf Geltendmachung der verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutzmöglichkeit vereitelt, kann er sich nicht auf den Grundsatz der Ämterstabilität berufen, so dass die Ernennung des ausgewählten Bewerbers mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben ist (grundlegend BVerwG Urt. v. 4. November 2011, a.a.O. RdNrn. 33 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30. Mai 2011, Az. 1 A 1757/09, RdNrn. 56 ff.).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 22.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2013 - B 5 K 12.885
    Ein solches Interesse kann nur dann bestehen, wenn die begehrte Feststellung die Position des Klägers verbessern kann oder wenn Eingriffe dieser Art sich typischerweise so kurzfristig endgültig erledigen, dass sie sonst nicht gerichtlich zu überprüfen wären (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013, Az. 8 C 22/12).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2013 - B 5 K 12.885
    Ein Anspruch des unterlegenen Bewerbers ist aufgrund des abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahrens nicht mehr gegeben, weil die Ernennung des Mitkonkurrenten grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BVerwG, Urt. v. 25. August 1988, Az. 2 C 62.85; Urt. v. 21. August 2008, Az. 2 C 14/02 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.09.2013 - B 5 K 12.885
    Ein Anspruch des unterlegenen Bewerbers ist aufgrund des abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahrens nicht mehr gegeben, weil die Ernennung des Mitkonkurrenten grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BVerwG, Urt. v. 25. August 1988, Az. 2 C 62.85; Urt. v. 21. August 2008, Az. 2 C 14/02 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 28.01.2013 - B 5 E 12.884

    Kein Anordnungsgrund gegeben, wenn Antrag nach § 123 VwGO erst nach Ernennung des

    Mit Schriftsatz vom 2. November 2012 ließ der Antragsteller Klage erheben mit dem Antrag, den Widerspruchsbescheid der ... vom 28. September 2012 und die Ablehnung der Bewerbung durch das Schreiben vom 25. Juli 2012 aufzuheben (Az. B 5 K 12.885).

    Wegen der übrigen Einzelheiten des Sachverhalts wird entsprechend § 117 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf die Gerichts- und Behördenakten, auch der beigezogenen Verfahren B 5 K 11.615, B 5 E 11.667 und B 5 K 12.885, verwiesen.

  • VGH Bayern, 03.03.2014 - 7 C 13.2493

    Beschwerde; Berichtigung des Urteils; Ergänzung des Rubrums

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Klägers auf Berichtigung des Rubrums des Urteils vom 20. September 2013 (Az. B 5 K 12.885) zu Recht abgelehnt, weil das Rubrum nicht unrichtig ist (§ 117 Abs. 2 Nr. 1, § 118 VwGO).

    Soweit der Kläger mit der Beschwerde geltend macht, er sei berechtigt, die Bezeichnung "Privatdozent" zu führen, ändert dies nichts daran, dass das Rubrum des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 20. September 2013 (Az. B 5 K 12.885) richtig ist und den Kläger - wie das Verwaltungsgericht in seinem angefochtenen Beschluss zutreffend ausführt - unter Angabe seines Namens, des Doktorgrads sowie des Wohnorts eindeutig und unmissverständlich bezeichnet.

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